Ob Arbeitgeber, Betriebsrat, Mitarbeiter in Personalabteilungen oder Arbeitnehmer, Kenntnisse des Arbeitsrechts sind für diese Personengruppen unerlässlich. Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Kenntnisse sollen in einem Lehrgang zum Thema Arbeitsrecht vermittelt werden.
Darüber hinaus ist das Arbeitsrecht stark durch Richterrecht, also die Rechtsprechung als Rechtsanwenderin, geprägt. So dass eine stetige Fortbildung in diesem komplexen Themengebiet erforderlich ist, um nicht den Überblick zu verlieren und auf dem aktuellen Stand zu bleiben. Das Auffrischen bzw. Ergänzen bereits erworbenen Wissens durch Arbeitsrechtslehrgänge sollte daher in regelmäßigen Abständen erfolgen.
In Arbeitsrechtslehrgängen sollen den Teilnehmern Grundkenntnisse des Arbeitsvertragsrechts, des Tarifrechts, der Mitbestimmung in Unternehmen sowie im Verfahrensrecht der Arbeitsgerichtsbarkeit vermittelt werden. Wären beide vom Arbeitsrecht betroffenen Parteien – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – immer ausreichend über die ihnen aus Arbeitsrecht entstehenden Ansprüche und Pflichten informiert, ließen sich eine Vielzahl von Streitigkeiten vor den Arbeitsgerichten vermeiden. Insofern kann der Besuch eines Lehrgangs zum Thema Arbeitsrecht sogar bares Geld wert sein.
Für die betroffenen Personenkreise ist der Besuch eines solchen Arbeitsrechtslehrgangs daher unverzichtbar.
