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Der Besuch des Ausbilder Lehrgangs endet mit dem Befähigungsnachweis, im entsprechenden Beruf (mit anerkanntem Abschluss) auch ausbilden zu dürfen. Mit bestandener praktischer Prüfung (z. B. vor der IHK) wird dem Ausbilder seine Eignung zertifiziert, berufspraktische Kenntnisse und Fertigkeiten qualitativ hochwertig zu vermitteln („Ausbildereignungsprüfung“).

Der Auszubildende wird in der Tätigkeit unterwiesen (z.B. Vier-Stufen-Methode: 1. Erklären; 2. Vorführen; 3. Wiederholen lassen; 4. Beurteilen), der Ausbilder hat eher eine anleitende/ begleitende/ moderierende Funktion, als die eines Lehrers. Ziel ist hier die Förderung des praxisbezogenen Lernens (engl. „learning-by-doing“). Dementsprechend wird beim Ausbilder Lehrgang der künftige Ausbilder geschult in der Entwicklung von Fachkompetenz, Methodenkompetenz, Persönlichkeitskompetenz und Sozialkompetenz. Bei handwerklichen Berufen ist der Ausbilder Lehrgang Bestandteil der Meisterprüfung, in anderen Branchen wird ab dem mittleren Management bereits bei der Personaleinstellung großer Wert auf die Ausbildereignung gelegt (z.B. Hotellerie & Gastronomie).
Der Trend, durch den Erwerb der Ausbildereignungsprüfung die eigene Qualifikation zu erweitern und sich somit auf dem Arbeitsmarkt optimaler zu präsentieren, ist derzeit leicht rückläufig. Grund hierfür ist die Festlegung des Bundeswirtschaftsministers (§ 7 Ausbilder-Eignungsverordnung = AEVO), laut der Ausbilder seit 01.08.2003 vom Nachweis der Ausbilderprüfung befreit sind.
Diese Frist endet jedoch zum 31.07.2008, so dass davon ausgegangen werden kann, dass die Zahl der besuchten Ausbilder-Lehrgänge (und ihrer Teilnehmer) in Deutschland mittelfristig wieder ansteigen wird.
Ein weiterer Punkt, der für die Teilnahme am Ausbilder Lehrgang spricht, ist sicher die z.T. erhebliche Förderung (z. B. EU-Förderung aus ESF-Mitteln), minimieren sich doch die Kosten für den Teilnehmer hierdurch um bis zu zwei Dritteln.
Die entsprechenden Bildungsträger bieten die Teilnahme am Ausbilder-Seminar auch berufsbegleitend an (z. B. Termine abends und am Wochenende).

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