Der Besuch des Ausbilder Lehrgangs endet mit dem Befähigungsnachweis, im entsprechenden Beruf (mit anerkanntem Abschluss) auch ausbilden zu dürfen. Mit bestandener praktischer Prüfung (z. B. vor der IHK) wird dem Ausbilder seine Eignung zertifiziert, berufspraktische Kenntnisse und Fertigkeiten qualitativ hochwertig zu vermitteln („Ausbildereignungsprüfung“).
Der Trend, durch den Erwerb der Ausbildereignungsprüfung die eigene Qualifikation zu erweitern und sich somit auf dem Arbeitsmarkt optimaler zu präsentieren, ist derzeit leicht rückläufig. Grund hierfür ist die Festlegung des Bundeswirtschaftsministers (§ 7 Ausbilder-Eignungsverordnung = AEVO), laut der Ausbilder seit 01.08.2003 vom Nachweis der Ausbilderprüfung befreit sind.
Ein weiterer Punkt, der für die Teilnahme am Ausbilder Lehrgang spricht, ist sicher die z.T. erhebliche Förderung (z. B. EU-Förderung aus ESF-Mitteln), minimieren sich doch die Kosten für den Teilnehmer hierdurch um bis zu zwei Dritteln.
Die entsprechenden Bildungsträger bieten die Teilnahme am Ausbilder-Seminar auch berufsbegleitend an (z. B. Termine abends und am Wochenende).
