Als Betriebswirte bezeichnet man in kaufmännischen Bereich tätige Personen höherer Qualifikation, in Abgrenzung zum Kaufmannsgehilfen beispielsweise. Betriebswirte sind in der Planung und Überwachung kaufmännischer Arbeitsvorgänge und Zielvorgaben in Unternehmen aller Wirtschaftsbereiche tätig. Die Bezeichnung Betriebswirt als solche ist gesetzlich nicht geschützt, so dass Form und Inhalt der Ausbildung sich zum Teil stark voneinander unterscheiden, je nachdem auch, ob man sich für eine akademische oder nicht-akademische Ausbildung entscheidet.
Voraussetzungen
Ausbildung
Die nicht-akademische Ausbildung bietet eine höhere Praxisbezogenheit als die akademische Ausbildung. Das Studium zum Diplom-Betriebswirt an einer Berufsakdemie ist zum Beispiel mit einer betrieblichen Ausbildung kombiniert. An Fachakademien kann man sich zum sogenannten Staatlich geprüften Betriebswirt ausbilden lassen, entweder 2 Jahre in Vollzeit oder 4 Jahre in Teilzeit bei bereits bestehender Berufstätigkeit. An Fachschulen für Wirtschaft bilden sich in der Regel bereits im kaufmännischen Bereich ausgebildete und tätige Personen weiter. An den jeweiligen örtlichen Kammern und Verwaltungsakademien kann man berufsbegleitende Fortbildungskurse absolvieren, beispielsweise zum Betriebswirt IHK (Industrie-und Handelskammer).
Tätigkeit
Betriebswirte sind in Wirtschaftsunternehmen jeglicher Art tätig. Je nach Ausbildung und Interesse besteht die Möglichkeit in den Bereichen Finanzierung, Rechnungswesen, Personalwesen, Marketing, Organisation, Produktion oder in der Rechtsabteilung zu arbeiten. Die Tätigkeiten im Einzelnen sind unter anderem das Erstellen von Finanzierungsplänen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen, die Lohn- und Finanzbuchhaltung, die Personalbedarfsplanung, die Gestaltung von Organisationsstrukturen und -verfahren, die Kapizitätsplanung sowie die Überwachung der geltenden rechtlichen Bestimmungen.
