Die Familientherapie ist eine Möglichkeit, familiäre Konflikte mit Hilfe professioneller Betreuung zu bearbeiten und zu lösen. Im Gegensatz zu den Verfahren der Psychoanalyse, der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie und der Verhaltenstherapie gehört sie aber nicht zu den Richtlinienverfahren nach dem Psychotherapeutengesetz. Das heißt, dass Familientherapeuten keinen Arztregistereintrag und auch keine Kassenzulassung erhalten können.
Diese Aufgabe übernimmt der Familientherapeut. In einer oder mehreren Sitzungen mit einer gleichen oder wechselnden Anzahl von Familienmitgliedern hilft er den familiären Konflikt zu bearbeiten und möglichst auch zur Zufriedenheit aller Beteiligten zu lösen und das gestörte Gleichgewicht in den Familienbeziehungen wiederherzustellen.
Voraussetzungen
Voraussetzung für eine Ausbildung zum Familientherapeuten ist ein abgeschlossenes Fachhochschul- oder Universitätsstudium in einer humanwissenschaftlichen Disziplin und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung. Hilfreich und wünschenswert ist es, wenn diese Berufserfahrungen bereits auch Beratungstätigkeiten im psychologischen oder psychotherapeutischen Bereich mit einschließen.
Ausbildung
Die Ausbildung umfasst zunächst einen theoretischen Unterrichtsteil, in dem die Grundannahmen und Verfahren der Systemischen Familientherapie vermittelt werden. Darüber hinaus gehören mindestens 200 gegebene Therapiestunden sowie jeweils 150 Lehreinheiten Supervision und Selbsterfahrung sowie 100 Stunden Eigenarbeit in Studiengruppen zum Lehrplan.
Die Ausbildung schließt mit einer Abschlussarbeit und einem Abschlusskolloquium ab.
Tätigkeit
Familientherapeuten können selbständig in eigener Praxis oder in einer Gemeinschaftspraxis mit anderen Therapeuten tätig sein. Auch in Psychologischen und Sozialen Beratungseinrichtungen können sie Beschäftigung finden.
