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Die Familientherapie ist eine Möglichkeit, familiäre Konflikte mit Hilfe professioneller Betreuung zu bearbeiten und zu lösen. Im Gegensatz zu den Verfahren der Psychoanalyse, der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie und der Verhaltenstherapie gehört sie aber nicht zu den Richtlinienverfahren nach dem Psychotherapeutengesetz. Das heißt, dass Familientherapeuten keinen Arztregistereintrag und auch keine Kassenzulassung erhalten können.

Familientherapeuten gehören meist der psychotherapeutischen Richtung der Systemischen Familientherapie an. Die Systemische Familientherapie betrachtet die einzelnen Mitglieder der Familie als Teil eines Systems, in dem ein Teil vom anderen abhängt und das entweder hilft die Fähigkeiten und Stärken des Individuums zu entwickeln oder Verhaltensstörungen verursachen kann. Psychische Erkrankungen oder Verhaltensauffälligkeiten erscheinen so als Symptome einer Störung des Gesamtsystems und können auch nur in Interaktion mit den anderen Mitgliedern des Systems Familie wieder ins Gleichgewicht gebracht werden.

Diese Aufgabe übernimmt der Familientherapeut. In einer oder mehreren Sitzungen mit einer gleichen oder wechselnden Anzahl von Familienmitgliedern hilft er den familiären Konflikt zu bearbeiten und möglichst auch zur Zufriedenheit aller Beteiligten zu lösen und das gestörte Gleichgewicht in den Familienbeziehungen wiederherzustellen.

Voraussetzungen

Voraussetzung für eine Ausbildung zum Familientherapeuten ist ein abgeschlossenes Fachhochschul- oder Universitätsstudium in einer humanwissenschaftlichen Disziplin und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung. Hilfreich und wünschenswert ist es, wenn diese Berufserfahrungen bereits auch Beratungstätigkeiten im psychologischen oder psychotherapeutischen Bereich mit einschließen.

Ausbildung

Die Ausbildung zum Familientherapeuten erfolgt in Seminaren. Sie findet berufsbegleitend statt und dauert mindestens drei Jahre. Auch wenn im Bereich der Systemischen Familientherapie geregelte Ausbildungsgänge bestehen, genügt die Ausbildung aufgrund der zu geringen Gesamtausbildungsdauer nicht den heilkundlichen Ansprüchen, die beispielsweise ein Richtlinienverfahren wie die Psychoanalyse aufweist. Das bedeutet, dass sie den Therapeuten nicht dazu befähigt, Patienten mit psychischen Störungen angemessen zu behandeln.

Die Ausbildung umfasst zunächst einen theoretischen Unterrichtsteil, in dem die Grundannahmen und Verfahren der Systemischen Familientherapie vermittelt werden. Darüber hinaus gehören mindestens 200 gegebene Therapiestunden sowie jeweils 150 Lehreinheiten Supervision und Selbsterfahrung sowie 100 Stunden Eigenarbeit in Studiengruppen zum Lehrplan.

Die Ausbildung schließt mit einer Abschlussarbeit und einem Abschlusskolloquium ab.

Tätigkeit

Familientherapeuten können selbständig in eigener Praxis oder in einer Gemeinschaftspraxis mit anderen Therapeuten tätig sein. Auch in Psychologischen und Sozialen Beratungseinrichtungen können sie Beschäftigung finden.

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