Personenschützer sind für die Sicherheit besonders schützenswürdiger Personen verantwortlich. Sie arbeiten für private Sicherheitsfirmen, bei der Polizei oder auch beim Bundeskriminalamt. Meist handelt es sich dabei um den Schutz von Personen des öffentlichen Lebens wie Prominente oder wichtige Persönlichkeiten aus Politik und Wirtschaft. Es kann sich aber auch um den Schutz von Stalking-Opfern oder von Mord oder Entführung bedrohten Privatpersonen handeln.
Voraussetzungen
Unabdingbar ist ein einwandfreies Führungszeugnis sowie körperliche Fitness und psychische Belastbarkeit, hinzu können unter anderem der Nachweis des Führer- und eines Waffenscheines kommen. Außerdem sollte die Möglichkeit und Bereitschaft vorhanden sein, auf geregelte Arbeitszeiten zu verzichten, da man jederzeit und überall zum Einsatz bereit sein muss.
Ausbildung
Beim BKA beispielsweise muss man hohe Maßstäbe erfüllen, um für einen Einsatz als Personenschützer überhaupt in Frage zu kommen. Zudem arbeiten überwiegend bereits beim BKA als Kriminalkommissar Ausgebildete später als Personenschützer. Es besteht zwar die Möglichkeit aus dem allgemeinen Polizeidienst oder dem Bundesgrenzschutz zum BKA zu wechseln und als Personenschützer tätig zu werden, dieser Weg steht aber nur einem geringen Prozentsatz von Personen offen. Und erst nach der Verbeamtung auf Lebenszeit ist eine gesonderte Bewerbung möglich, um in die Personenschutz-Gruppe des BKA zu gelangen.
Tätigkeit
Im Mittelpunkt der Aufgabe von Personenschützern steht der direkte Körperschutz seiner Klienten. Um diesen gewährleisten zu können, sind aber zahlreiche vorbereitende Maßnahmen zu treffen. Die Art und das Ausmaß der Bedrohung der zu schützenden Person, und eventuell seiner Angehörigen und Besitztümer, muss analysiert werden. Auch präventiv werden bereits Maßnahmen wie Fahrzeugsicherung, die Planung der Fahrtroute, die Untersuchung des Personals und die Sicherung von Gebäuden umgesetzt. Zudem müssen potenzielle Gefährdungen durch Personen und Personengruppen überwacht werden. Maßnahmen zum Schutz und zur Überwachung werden darüber hinaus mit allen beteiligten Personen und Institutionen, zum Beispiel Flughäfen, Hotels, Restaurants und der Polizei, koordiniert.
