Pharmazeutisch-technische Assistenten und Assistentinnen sind in Apotheken zur Unterstützung von Apothekern und Apothekerinnen tätig. Sie assistieren bei der Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln und Arzneistoffen. Von gleicher Bedeutung für die Tätigkeit des PTA ist die Beratung der Apothekenkunden und der Verkauf von Medikamenten sowie anderer in Apotheken erhältlicher Produkte. Die Tätigkeit des PTA umfasst darüber hinausgehend auch kaufmännisch-verwaltende Aufgaben am Computer.
Voraussetzungen
Ausbildung
Bei der Ausbildung zum/zur Pharmazeutisch-Technischen Assistent/-in handelt es sich um eine rein schulische Ausbildung. Die Ausbildung findet an einer Höheren Berufsfachschule oder einem Berufskolleg statt. Anschließend wird eine praktische Ausbildung in Form eines Betriebspraktikums in einer Apotheke absolviert. Ingesamt dauert die Ausbildung 2 ½ Jahre. Sie ist im Gegensatz zu einer dualen Ausbildung, die parallel in einem Betrieb und an der Berufsschule absolviert wird, nicht vergütet.
Neben diesen theoretischen Kenntnissen werden auch praktische Fertigkeiten erlernt, unter anderem die Analyse von Körperflüssigkeiten, die Heilpflanzenbestimmung, die Herstellung von Arzneien (beispielsweise Salben, Zäpfchen oder Lösungen) und der Umgang mit dem Computer und EDV.
Die schulische Ausbildung schließt mit einer Abschlussprüfung ab, die einen mündlichen, einen schriftlichen und einen praktischen Teil beinhaltet. Erst nach der bestandenen Abschlussprüfung kann die praktische Ausbildung in einer Apotheke erfolgen. Dort werden die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten umgesetzt und vertieft. Darüber hinaus sollen die Auszubildenden mit den Betriebsabläufen an ihrem späteren Arbeitsplatz, der Apotheke, vertraut gemacht werden.
Tätigkeit
Pharmazeutisch-technische Assistenten arbeiten überwiegend in Apotheken oder Krankenhausapotheken. Aber auch in der pharmazeutischen Industrie oder in universitären Forschungseinrichtungen der Pharmazie gibt es Beschäftigungsmöglichkeiten für PTA. Darüber hinaus können PTA auch im öffentlichen Dienst tätig sein, zum Beispiel im Rahmen der Arzneimittelüberwachung durch die Gesundheitsämter.
