Eine Umschulung ist eine berufliche Weiterbildungsmaßnahme. Eine Umschulung in Anspruch nehmen kann, wer aufgrund von Krankheit, lang andauernder Arbeitslosigkeit, einem Studien- oder Ausbildungsabbruch der Notwendigkeit ausgesetzt ist, eine neue Ausbildung zu beginnen.
Eine weitere Möglichkeit stellt der sogenannte Bildungsgutschein dar. Dieser kann von der Bundesagentur für Arbeit an Empfänger von Arbeitslosengeld vergeben werden. Daraufhin besteht die Möglichkeit innerhalb von maximal drei Monaten eine selbst organisierte Umschulungsmaßnahme oder eine von einem Arbeitsvermittler vorgegebene Maßnahme zu beginnen.
Während der Dauer der Umschulung wird das Arbeitslosengeld weiter bezahlt. Empfänger von Arbeitslosengeld I können während dieser Zeit nicht auf Arbeitslosengeld II heruntergestuft werden und erhalten bis 30 Tage nach Ende der Ausbildung weiterhin die übliche Unterstützung. Jegliche Kosten, die im Rahmen der Umschulung anfallen, werden von der Bundesagentur für Arbeit getragen.
Voraussetzungen
Unabdingbare Voraussetzung für die Teilnahme an einer Umschulungsmaßnahme ist entweder eine lang andauernde Arbeitslosigkeit, die Notwendigkeit in einem anderem als dem erlernten und angestammten Beruf zu arbeiten, sei es aufgrund von Krankheit oder dem Wegfall des Tätigkeitsbereiches. Auch ein abgebrochenes oder nicht erfolgreich beendetes Studium sowie eine abgebrochene oder nicht erfolgreich beendete Berufsausbildung können die Voraussetzung bilden, um eine Umschulungsmaßnahme in Anspruch zu nehmen.
Vor Aufnahme einer Umschulung im Rahmen einer Rehabilitationsmaßnahme muss entweder bei der Bundesagentur für Arbeit, der Deutschen Rentenversicherung, den zugelassenen kommunalen Rehabilitations-Trägern, den Unfallversicherungen oder Berufsgenossenschaften oder den Trägern der Sozialhilfe ein Antrag gestellt werden. Wird der Antrag positiv beschieden,
Ausbildung
Die Umschulung kann in verschiedenen Bildungsinstituten, die Umschulungs-Kurse anbieten, absolviert werden, zum Beispiel bei den sogenannten Berufsförderungswerken. Dies ist aber nur eine Möglichkeit von vielen. Es gibt auch betriebliche Umschulungsmaßnahmen.
Die Kurse werden von der Bundesagentur für Arbeit finanziell gefördert. Bei Empfängern von Arbeitslosengeld I oder II sowie bei Rehabilitanden werden die Kosten zu 100% übernommen.
Umschulungen können in allen denkbaren Tätigkeitsbereichen absolviert werden.
